Zentralstelle zur Koordinierung von Erstorientierungskursen (EOK) in Bremen und Bremerhaven
Was sind Erstorientierungskurse?
Die Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte sind ein niedrigschwelliges Kursangebot, das vom BAMF seit 2017 flächendeckend in allen Bundesländern angeboten wird. Dabei richten sich die Kurse an Menschen, die sich nach ihrer Einreise ein Einstiegs- und Orientierungsangebot wünschen. Im Land Bremen mit den beiden Städten Bremen und Bremerhaven bieten die Malteser Hilfsdienst gGmbh sowie die Bremer Volkshochschule Erstorientierungskurse an.
Unsere Aufgaben als EOK Zentralstelle
Seit Juli 2023 gibt es auch im Bundesland Bremen eine Zentralstelle zur Koordinierung der Erstorientierungskurse, angesiedelt bei dem Zentrum für Schule und Beruf und in Trägerschaft des DRK-Kreisverband Bremen e.V. Die Zentralstelle ist eine Art Bindeglied zwischen dem Bundesamt und den Kursträgern. Sie ist für die Auswahl, Koordination, Vernetzung und übergeordnete Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Beratung, Schulung und Verwaltung der Kursträger im jeweiligen Bundesland sowie die administrative Abwicklung des Projektes und die Abstimmung mit dem BAMF zuständig. Deutschlandweit gibt es in allen Bundesländern je eine Zentralstelle.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und die EOK-Zentralstelle des Landes Bremen haben zusätzlich eine Teilzielvereinbarung getroffen. Dabei wurden ergänzende Regelungen und spezifische Schwerpunkte für die Durchführung der EOK vereinbart. Aufgabenschwerpunkte sind die Verzahnung mit anderen Landes- und Integrationsprogrammen, die Sozialraumorientierung, Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften, Kinderbetreuung und die Kommunikation zwischen der Senatorin und der Zentralstelle.
Für die Durchführung von Erstorientierungskursen im Haushaltsjahr 2025 nehmen wir gern Interessensbekundungen an!
Sie möchten in 2025 einen EOK anbieten? Gemäß der Förderrichtlinie des BAMF sind folgende Träger berechtigt, Erstorientierungskurse anzubieten:
- eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr bundeslandweit in der Flüchtlingsarbeit oder -hilfe aktiv sind,
- bundeslandweit tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern ihr vorrangiges Ziel die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist
- Volkshochschulen und Volkshochschulverbände
Die Kursträger sind für die Organisation und Durchführung der Kurse im eigenen Tätigkeitsgebiet, die rechnerische Abwicklung der Förderung, das Monitoring der Kursdurchführung und die Akquise von Teilnehmenden zuständig.
Die Rechte, Pflichten, Anforderungen und weiteren Details werden in einem privatrechtlichen Mittelweiterleitungsvertrag festgehalten, welcher zwischen der Zentralstelle als Zuwendungsempfängerin und dem jeweiligen Kursträger geschlossen wird.
Weitere Informationen für Sie als Kursträger können Sie folgenden Dokumenten entnehmen:
- EOK Interessensbekundung
- EOK FAQ für Kursträger
- EOK Förderrichtlinie
- EOK Kurskonzept
- EOK Anforderungen an Lehrkräfte
Auf der Website des BAMF finden Sie Informationen zu den EOK im Allgemeinen.