Identifizierung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen

Der Schutz und die Versorgung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen ist eine Herausforderung für alle an ihrer Unterbringung beteiligten Akteure. Aktuell fehlt es an einer einheitlichen und systematischen Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.

Das vom Asyl-, Migrations und Integrationsfonds (AMIF) geförderte Strukturprojekt zielt darauf ab, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von geflüchteten Menschen zu fördern, die Zugänge zu erforderlichen Unterstützungsangeboten transparent zu machen und somit strukturelle Verbesserungen herbeizuführen. Ein wichtiger Aspekt des Projekts sind Schulungsangebote für die Fachkräfte der Unterbringungen, die zur Sensibilisierung besonderer Schutzbedarfe und Professionalisierung beitragen sollen. Die Initiierung regionaler Vernetzungstreffen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Wissenstransfer sichern.

Damit beabsichtigt das zsb, die Situation von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Land Bremen zu verbessern. Koordiniert wird das Projekt vom DRK Generalsekretariat in Berlin. Der DRK-Kreisverband Bremen e.V. ist Kooperationspartner und setzt das Projekt in Bremen und Bremerhaven um.

Zu den besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen zählen gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346/EU des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS):

  • Minderjährige
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Personen mit Behinderungen
  • Ältere Menschen
  • Schwangere
  • Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren Erkrankungen
  • Personen mit psychischen Störungen, einschließlich posttraumatischer Belastungsstörung
  • Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z.B. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien, Opfer von Kinderheirat oder Zwangsehen oder Opfer von Gewalt mit sexuellem, geschlechtsspezifischem, rassistischem oder religiösem Motiv.

Diese Richtlinie verpflichtet die Bundesländer, Personen mit besonderen Schutzbedarfen während des Aufnahmeprozesses entsprechende Unterstützung in den Bereichen Unterbringung, medizinischer Versorgung und im Asylverfahren zu gewähren.

Das Projekt ‚Identifizierung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen‘ unterstützt das Land Bremen u.a. durch:

  • Erarbeitung eines Identifizierungskonzeptes und eines Praxisleitfadens für Mitarbeitende der Aufnahmeeinrichtungen sowie für Beratungskräfte
  • Sensibilisierungsschulungen von Mitarbeitenden der Aufnahmeeinrichtungen und der Beratungsangebote
  • Unterstützung für ein verbessertes Übergangsmanagement
  • Digitaler Wegweiser auf der Website WelcometoBremen und WelcometoBremerhaven sowie Erstellung von Informationsmaterialien für Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen
  • Regionale und bundesweite Vernetzung

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Dieses Projekt wird finanziert von der Europäischen Union.