Identifizierung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen

Der Schutz und die Versorgung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen ist eine Herausforderung für alle an ihrer Unterbringung beteiligten Akteure. Aktuell fehlt es an einer einheitlichen und systematischen Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.

Das vom Asyl-, Migrations und Integrationsfons (AMIF) geförderte Strukturprojekt zielt darauf ab, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von geflüchteten Menschen zu fördern, die Zugänge zu erforderlichen Unterstützungsangeboten transparent zu machen und somit strukturelle Verbesserungen herbeizuführen. Ein wichtiger Aspekt des Projekts sind Schulungsangebote für die Fachkräfte der Unterbringungen, die zur Sensibilisierung besonderer Schutzbedarfe und Professionalisierung beitragen sollen. Die Initiierung regionaler Vernetzungstreffen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zu verbessern und den Wissenstransfer sichern.

Damit beabsichtigt das zsb, die Situation von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Land Bremen zu verbessern. Koordiniert wird das Projekt vom DRK Generalsekretariat in Berlin. Der DRK-Kreisverband Bremen e.V. ist Kooperationspartner und setzt das Projekt in Bremen und Bremerhaven um.

Zu den besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen zählen gemäß der nach Art. 24ff der EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346/EU und der EU-Asylverfahrensrichtlinie (2013/32/EU)

  • Minderjährige
  • unbegleitete Minderjährige
  • Menschen mit Behinderung
  • ältere Menschen
  • Schwangere
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (unabhängig vom Geschlecht)
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen
  • Personen mit psychischen Störungen
    • Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt er­litten haben, wie z.B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • LSBTIQ*-Geflüchtete

Die entsprechenden Richtlinien verpflichten die Bundesländer, den genannten Personen einen besonderen Schutz zukommen zu lassen.

Das Projekt ‚Identifizierung von geflüchteten Menschen mit besonderen Schutzbedarfen‘ unterstützt das Land Bremen u.a. durch:

  • Erarbeitung eines Identifizierungskonzepts
  • Schulung von Mitarbeitenden der Aufnahmeeinrichtungen und der Beratungsangebote
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für ein bedarfsgerechtes Übergangsmanagement
  • Erstellung einer Informationsmappe zu speziellen Angeboten und Versorgungsstrukturen
  • Proaktive Gremeinearbeit

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Dieses Projekt wird finanziert von der Europäischen Union.

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